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#tempo30zonen

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Ein Expertengremium des Berliner Senats empfiehlt weniger #Poller und mehr #Tempo30Zonen auf den Straßen. Poller sollen den #Radverkehr schützen, doch sie stören das #Stadtbild. Stattdessen sollen #Autos weniger Platz bekommen und Tempo-30-Zonen ausgeweitet werden, um Konflikte zu entschärfen. #Radwege sollen sicherer und Straßen nachhaltiger umgestaltet werden. Die Empfehlungen sollen den #Autoverkehr reduzieren und die #Verkehrspolitik grundlegend neu ausrichten.

tagesspiegel.de/berlin/dauerha

Der Tagesspiegel · „Dauerhafte Störung des Straßenbildes“: Senats-Experten empfehlen weniger Poller und mehr Tempo 30 auf Berlins StraßenBy Christian Latz

1/ Viele Städte warten auf die Erlaubnis vom Bund, #Tempo30Zonen einführen zu dürfen. Manche Bürger*innen fangen einfach schon mal an.

Hier #Klimabürger von #ExtinctionRebellion, die Einschränkungsschilder unter #Tempo30-Schildern abbauen. Städte dürfen nur mit besonderen Gründen das Tempo begrenzen. Zum Beispiel Lärmschutz in der Nacht oder Kinder bei Schulen in der Woche. Wenn Bürger*innen die Einschränkungen aufheben bzw. niederlegen, gelten die Verkehrszeichen ohne zeitliche Einschränkung.

#Tempolimit #Berlin #ExtinctionRebellion #KlimaschutzIstHandarbeit
#Verkehrswende #zivilerUngehorsam #DIYTempolimit #FürEuchGeschafft

@xrgermany

Ich verspreche mir von den beschlossenen #Fahrradstraße|n exakt gar keine Auswirkungen auf die Sicherheit des #Alltagsradverkehr|s. Das sind lediglich Signalbeschlüsse. Es sind #tempo30zonen und Sackgassen. Kontrollen und Sanktionen, das wäre was! Zu dichtes Überholen, drängeln, hupen, schneiden. Tägliches, nicht geahndetes Erleben. Und wenn ich sowas erwähne, gibt es Ratskollegen, die darüber auch noch lachen. Das ist das Problem.

andreas-edler.de/blog/2023/02/

DIE MITTELLÄNDISCHE ZEITUNG - FÜR MEHR DURCHBLICKCH: Neuerungen im Strassenverkehr 2023DMZ – POLITIK / MM ¦ AA ¦ 2023 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Am 1. Januar treten das Veloweggesetz und ein einfacheres Verfahren bei der Einführung von Tempo 30-Zonen in Kraft. Gleichzeitig gelten ab Neujahr Anpassungen bei Arbeitsmotorwagen und eine verbesserte Partikel-Messung bei Dieselfahrzeugen. Am 1. April treten diverse Anpassungen bei den Führerausweisvorschriften in Kraft. Die Neuerungen 2023 im Überblick: Ab 1.Januar 2023 Veloweggesetz Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen Neu können Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen erlassen werden, ohne dass qualifizierte Gründe vorhanden sein müssen (besondere Gefahrensituation, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe). Auch ist kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr nötig. Die Behörden müssen die Anordnung der Zonen aber weiterhin verfügen und veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50. Carpooling Fahrgemeinschaften können die Umwelt- die Verkehrsbelastung verringern. Mit dem neuen Symbol «Mitfahrgemeinschaft» können Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert werden. Im fahrenden Verkehr kann das Symbol mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» verwendet. Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Im ruhenden Verkehr kann das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» auf einer Zusatztafel zusammen mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» und «Parkieren gegen Gebühr» verwendet werden. Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Für die Wegfahrt ist keine Mindestbesetzung nötig. Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für Lastwagen Schwere Arbeitsmotorwagen (blaues Kontrollschild) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert. Verbesserte Partikelmessmethode für Abgasnachprüfung Feinstaub schadet der Gesundheit. Die Abgasvorschriften dienen dazu, solche Belastungen zu reduzieren. Die bis jetzt angewandten Messverfahren sind allerdings nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Deshalb kommt ab 1. Januar 2023 bei amtlichen Nachprüfungen (MFK) ein präziseres Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten zum Einsatz. Ab 1. April 2023 Raschere Verfahren bei entzogenen Führerausweisen Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, werden in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber zumindest vorübergehend zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer Um das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Führerausweis wird fälschungssicherer Mitte April 2023 wird ein neuer Führerausweis im Kreditkartenformat eingeführt. Dieser ist fälschungssicherer als der heutige Führerausweis und erhält ein moderneres Design. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (www.asa.ch) wird das Design des neuen Führerausweis wird Anfang 2023 vorstellen. Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer bereits einen Führerausweis besitzt, muss also nichts unternehmen. Falls gewünscht, kann man ihn aber gegen Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons umtauschen. Wer ab Mitte April 2023 einen Führerausweis bestellt, erhält den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat. Auf die Fahrberechtigungen hat der neuen Führerausweis keine Auswirkungen. Herausgeber Bundesamt für Strassen ASTRA http://www.astra.admin.ch