Die Frage nach #Zwangsarbeit bei Uiguren brachte auf #DeepSeek dann via Umgehungsstrategie doch pointierte Aussagen:
"[…]Die Antwort hängt stark vom Kontext ab – hier eine differenzierte Analyse:
1. Völkerrechtliche Grenzen: Verbot der Zwangsarbeit. Nach Art. 4 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (1948) und ILO-Konvention 29 (Zwangsarbeit) ist unfreiwillige Arbeit grundsätzlich verboten, außer in eng definierten Ausnahmen. " Umgehungsstragegien können also erfolgreich sein.