Für „Kitas und Kinderläden mit dem Hauptzugang direkt an der Straße“ hält die Verwaltung das Limit ebenfalls nur noch dann für nötig, „wenn keine ausreichenden verkehrssichernden Maßnahmen bereits vor Ort vorhanden sind“. Bei Tagespflegestellen für kleine Kinder müsse für Tempo 30 eine „qualifizierte Gefahrenlage“ nachgewiesen werden – also ein Risiko, das weit über die allgemeine Gefahr des Straßenverkehrs hinausgeht.
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Vor Krankenhäusern sowie vor Tageseinrichtungen für Senioren und vor Altenheimen soll Tempo 30 ebenfalls nur noch dann gelten, wenn es weder Zebrastreifen noch Fußgängerampel oder Mittelinsel gibt und „ein unmittelbarer Querungsbedarf vor dieser Einrichtung besteht“. Alternativ sollen Schutzgitter die Senioren am „unmittelbaren Betreten der Fahrbahn“ hindern
Also 70 Km/h in der Praxis.
Wegner kennt die zweifelsohne.
Denn wer "nur" bis zu 20km/h über Höchstgeschwindigkeit fährt und erwischt wird, erhält eine lächerlich geringe Geldstrafe und keinerlei Punkte in Flensburg. Wo die Blitzer stehen, weiß man.
Wie real das ist, merkt, wer tatsächlich in einer 50er Zone "nur" 50 fährt. Drängeln, Lichthupe, "liebevolle" Gesten, das ganze Programm.