Gerade entdeckt: Haftung bei Privatverkäufen richtig ausschließen.
Auch beim #Verkauf gebrauchter Technik durch #Privatpersonen kann eine gesetzliche #Gewährleistung gelten. Ihr solltet daher unbedingt einen klaren #Haftungsausschluss formulieren, um im Falle von Mängeln nicht haften zu müssen.
Ein häufiger Fehler ist laut Artikel, einfach nur „Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“ zu schreiben, das schützt #rechtlich nicht ausreichend, da die Garantie freiwillig ist, aber die gesetzliche Gewährleistung bestehen bleibt.
Zudem wird der Haftungsausschluss unwirksam, wenn er mehr als zweimal ohne genaue Ergänzungen verwendet wird. Wichtig ist außerdem, bekannte #Mängel ehrlich anzugeben, da ein Verschweigen zu #Schadensersatzforderungen führen kann.
Mehr:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Haftung-bei-Privatverkaeufen-richtig-ausschliessen-article25777755.html
