Der #Wahlprüfungsausschuss hat das nicht übernommen und will den #Wahleinspruch wegen 53.7 % #Briefwahlanteil in #Bayern nur mit der Begründung zurückweisen, dass er für #Verfassungsmäßigkeit nicht zuständig ist. Normalerweise kommt dann auch noch eine Begründung in der Sache. #RheinlandPfalz war bei 52.2 %, #Berlin 43.2 %, #Hamburg 39.2 %. Die #Bundestagswahl war ähnlich mit 37.0 % Briefwahlanteil bundesweit. [3/3]