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#Legalisierung2023

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WO SIND DIE BILLIONEN? 😃

#Bundesverfassungsgericht lehnt #Richtervorlagen div. Amtsgerichte zu #Cannabis ab.

Nachdem das Gericht sich außergewöhnlich lange vor einer Entscheidung gedrückt hat, nun der Verweis auf die alte Rechtslage von 1994. Alle Richtervorlagen werden als unzulässig abgelehnt. #Drogen #Legalisierung2023 #Weedmob #richtermueller
bundesverfassungsgericht.de/Sh

#CSC #CSCinitiative #fff #Politik #Legalisierung #Hanf #hemp #solution? #peoplenotprofit #System #finCEN #gotocourt?

www.bundesverfassungsgericht.deUnzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten CannabisverbotMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zum strafbewehrten Verbot von Cannabisprodukten festgestellt. Die vorlegenden Gerichte – das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk – erachteten Strafnormen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für verfassungswidrig, soweit diese den Umgang mit Cannabisprodukten betreffen. Den inhaltlich nur geringfügig voneinander abweichenden Vorlagen fehlt es bereits an der Darlegung der Entscheidungserheblichkeit aller vorgelegter Strafnormen für das jeweilige Ausgangsverfahren. Im Übrigen genügen sie nicht den erhöhten Begründungsanforderungen, die an eine erneute Vorlage zu stellen sind. Es fehlt an einer substantiierten Darlegung rechtserheblicher Änderungen der Sach- und Rechtslage, welche geeignet sind, eine erneute verfassungsgerichtliche Prüfung der mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) entschiedenen Vorlagefragen zu veranlassen.